AGB
Hausanschrift
Inso-Trade
Inh. Nikolaos Lazaridis
Schulstraße 51
55271 Stadecken-Elsheim
Germany
St.-Nr. 08/102/80316 · USt-IdNr. DE238116337
Kommunikation
Telefon 06136 9269017
info@inso-trade.de
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Für Unternehmer · Online- und Präsenzversteigerungen · freihändige Verkäufe
1. Geltungsbereich, Verkäufer und Rolle von INSO-TRADE
Diese Bedingungen gelten für sämtliche von INSO-TRADE durchgeführten Online- und Präsenzversteigerungen sowie freihändigen Verkäufe, soweit bei der konkreten Verwertung nichts Abweichendes bekanntgegeben wird.
INSO-TRADE verwertet Gegenstände im Auftrag des jeweils bezeichneten Auftraggebers, insbesondere eines Insolvenzverwalters. Soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, handelt INSO-TRADE im Namen und für Rechnung des jeweiligen Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse. Der Kaufvertrag über den Verwertungsgegenstand kommt zwischen dem bezeichneten Verkäufer und dem erfolgreichen Bieter oder Käufer zustande. INSO-TRADE wird nicht selbst Verkäufer.
INSO-TRADE ist im Rahmen des erteilten Verwertungsauftrags insbesondere berechtigt, Gebote entgegenzunehmen, Zuschläge zu erklären, Vorbehaltsgebote einzuholen sowie die Zahlungs- und Herausgabeabwicklung vorzunehmen.
2. Teilnahme ausschließlich für Unternehmer
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Teilnahme und Erwerb ausgeschlossen.
INSO-TRADE kann geeignete Nachweise über Unternehmereigenschaft und Vertretungsberechtigung verlangen, insbesondere Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Angaben bei Registrierung und Vertragsschluss müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
3. Herkunft, Zustand, Beschreibung und Wertangaben
Die angebotenen Gegenstände stammen, soweit nicht anders angegeben, aus Insolvenz-, Restrukturierungs- oder sonstigen betrieblichen Verwertungsverfahren und sind überwiegend gebraucht. Alters-, gebrauchs- und einsatzbedingte Verschleißerscheinungen sind zu erwarten.
Eine technische Prüfung, Funktionsprüfung, Prüfung auf Betriebssicherheit oder Vollständigkeit durch INSO-TRADE erfolgt grundsätzlich nicht, sofern dies bei der jeweiligen Position nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Angaben insbesondere zu Hersteller, Typ, Baujahr, Betriebsstunden, Maßen, Mengen, technischen Eigenschaften, Funktionsfähigkeit, Ausstattung und Zubehör dienen der Identifizierung und Beschreibung. Sie begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie oder Beschaffenheitsgarantie.
Soweit Schätzwerte, Liquidationswerte oder gutachterliche Einschätzungen genannt werden, handelt es sich um stichtagsbezogene Wertindikationen. Sie begründen keine Garantie für Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit, Verwendbarkeit oder einen später erzielbaren Preis.
4. Besichtigung
Bietern wird dringend empfohlen, die angebotenen Gegenstände vor Gebotsabgabe während des bekanntgegebenen Besichtigungstermins selbst oder durch einen fachkundigen Dritten zu prüfen. Die Prüfung soll insbesondere Zustand, Funktion, Vollständigkeit, Verschleiß, Beschädigungen, Zubehör sowie Demontage- und Transportmöglichkeiten umfassen.
Das Betreten von Betriebs-, Lager- und Insolvenzstandorten erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Ort geltende Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Zutrittsvorgaben sind einzuhalten.
5. Gebote, Mindestpreis, Zuschlag und Vertragsschluss
Jedes fristgerecht abgegebene Gebot ist verbindlich. Es erlischt, wenn es durch ein höheres Gebot überboten wird oder nach den nachstehenden Regelungen keine Annahme erfolgt. Die auf der eingesetzten Plattform vorgesehenen Gebotsschritte und Verfahrensregeln sind einzuhalten.
Für einzelne Positionen kann ein Mindestpreis festgesetzt sein. Ein Anspruch des Bieters auf Offenlegung eines nicht öffentlich angezeigten Mindestpreises oder einer internen Bewertung besteht nicht.
Wird der Mindestpreis erreicht oder überschritten und bestehen keine sonstigen Vorbehalte, kann INSO-TRADE im Namen des Verkäufers den Zuschlag erteilen. Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserklärung bzw. mit der nach dem konkret bekanntgegebenen Online-Verfahren vorgesehenen Annahmeerklärung zustande.
Wird der Mindestpreis nicht erreicht oder fehlt eine erforderliche Freigabe, kann das Höchstgebot als Vorbehaltsgebot dem Auftraggeber vorgelegt werden. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit ausdrücklicher Annahme bzw. Bestätigung durch INSO-TRADE im Namen des Verkäufers zustande. Der Höchstbieter bleibt längstens 14 Kalendertage nach Auktionsende an sein Vorbehaltsgebot gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, erlischt die Bindung.
Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig. INSO-TRADE kann Gebote aus sachlichem Grund zurückweisen sowie Positionen vor Vertragsschluss ändern, zusammenfassen, aussetzen oder zurückziehen, insbesondere bei Drittrechten, behördlichen Gründen, Beschädigung oder sonstigen erheblichen Verwertungshindernissen.
6. Nachverkauf
Nicht zugeschlagene Positionen können nach Auktionsende im Nachverkauf angeboten werden. Für Nachverkäufe gelten diese Bedingungen entsprechend. Ein Verkauf unterhalb eines vom Auftraggeber vorgegebenen Mindestpreises erfolgt nur nach dessen Freigabe.
7. Kaufpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer
Gebote und Zuschlagspreise verstehen sich, soweit bei der jeweiligen Position nichts anderes angegeben ist, als Nettobeträge. Zusätzlich zum Zuschlagspreis schuldet der Käufer INSO-TRADE ein Aufgeld von 18 % des Zuschlagspreises, soweit für die konkrete Verwertung nichts Abweichendes bekanntgegeben wird.
Die Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis wird nur erhoben und ausgewiesen, soweit die jeweilige Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Das Aufgeld versteht sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Umsatzsteuerliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung keine andere Frist bestimmt. Die Herausgabe erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und Freigabe.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR verlangt werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
9. Eigentum, Gefahrübergang und Abholung
Die erworbenen Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus dem konkreten Erwerb geschuldeter Beträge im Eigentum des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse.
Soweit für die konkrete Verwertung nichts Abweichendes bestimmt ist, geht die Gefahr mit vollständiger Zahlung, Freigabe und Bereitstellung zur Abholung auf den Käufer über. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich am jeweiligen Lager- oder Betriebsstandort. Soweit ausdrücklich vereinbart, gilt EXW (Ex Works) am bezeichneten Standort.
Der Käufer ist zur fristgerechten Abholung verpflichtet. Bei schuldhafter Überschreitung bekanntgegebener Abholfristen können angemessene tatsächlich entstandene Lager-, Stand-, Bewachungs- und sonstige Mehraufwendungen berechnet und weitere gesetzliche Rechte geltend gemacht werden.
10. Demontage, Verladung und Transport
Demontage, Verladung und Abtransport erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat sämtliche gesetzlichen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie standortbezogene Vorgaben einzuhalten.
Elektro-, Gas-, Wasser-, Druckluft- oder sonstige Versorgungsleitungen dürfen nur fachgerecht und, soweit erforderlich, durch entsprechend qualifizierte Fachunternehmen getrennt werden. Der Käufer haftet für von ihm, seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Hilfspersonen schuldhaft verursachte Schäden.
11. Sachmängelhaftung
Die gebrauchten Gegenstände werden in ihrem tatsächlichen Zustand verkauft, soweit gesetzlich zulässig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und nach dem Grundsatz „wie sie stehen und liegen“. Eine bestimmte Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit, Eignung oder Verwendbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies für die jeweilige Position ausdrücklich und verbindlich vereinbart wurde.
Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
12. Drittrechte und fehlende Herausgabemöglichkeit
Insbesondere bei Insolvenzverwertungen kann trotz vorheriger Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte nachträglich Eigentum, Eigentumsvorbehalte, Leasingrechte oder sonstige Rechte geltend machen. Betroffene Positionen können bis zur Klärung von der Herausgabe ausgenommen oder vor Übergabe aus der Verwertung zurückgezogen werden.
Kann ein bereits bezahlter Gegenstand aufgrund nachgewiesener Drittrechte endgültig nicht herausgegeben werden, werden die auf diese Position entfallenden vereinnahmten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelung und des zwingenden Rechts.
13. Haftung
INSO-TRADE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Besondere Bestimmungen für Online-Versteigerungen
Die Teilnahme setzt ein registriertes Nutzerkonto voraus. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Für Beginn und Ende ist die Systemzeit der eingesetzten Versteigerungsplattform maßgeblich.
Bei erheblichen technischen Störungen, Cyberangriffen, Strom- oder Telekommunikationsausfällen, höherer Gewalt, geltend gemachten Drittrechten oder wesentlicher Beschädigung bzw. Untergang eines Gegenstands kann INSO-TRADE betroffene Auktionen unterbrechen, verlängern, neu starten oder Positionen zurückziehen, soweit dies zur Wahrung eines geordneten Verwertungsverfahrens erforderlich ist.
15. Besondere Bestimmungen für Präsenzversteigerungen
Vor Teilnahme kann eine Registrierung und Legitimation verlangt werden. Der Bieter haftet für die unter seiner Bieternummer abgegebenen Gebote und hat seine Bieterkarte bzw. Zugangsdaten vor Missbrauch zu schützen. Der Zuschlag erfolgt nach den für die konkrete Versteigerung bekanntgegebenen Verfahrensregeln.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Webseite von INSO-TRADE veröffentlichten Datenschutzerklärung.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, wird für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der für den Sitz von INSO-TRADE zuständige Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.